DIE STIFTUNG
Im Vorstand der Stiftung sind neben Horst Schöttler das Gründungsmitglied Albrecht Broemme, Präsident des Technischen Hilfswerks a. D., der frühere Abgeordnete des Deutschen Bundestages und ehemalige Wehrbeauftragte, Hellmut Königshaus als Vertreter des Deutschen Bundestages, Generalleutnant Klaus von Heimendahl und Dr. med. Georg T. Brenner, Oberstarzt der Reserve, niedergelassener Mediziner und Notarzt sowie Oberstarzt Dr. med. Helge Höllmer, Klinikdirektor für Psychiatrie und Psychotherapie, BwKrks Hamburg. Der Leitende Beamte im Amt des Wehrbeauftragten, MDg Wolfgang Müller, zugleich Oberstleutnant der Reserve, ging im November 2019 in Pension. Sein Nachfolger, MDg Hans-Ulrich Gerland, und der Landesbranddirektor von Berlin, Dr. Karsten Homrighausen, gehören seit Oktober 2020 neu zum Vorstand.
Seit August 2019 ist auch eine Frau Vorstandsmitglied: Frau Dipl.-Ing. Sabina Quandt-Frew. Im Oktober 2020 übernahm sie die Funktion der stv. Vorsitzenden; ihr Vorgänger W. Müller ist im Vorstand für den neu eingerichteten Fachbeirat zuständig.
Fachbeirat
Die Aufgabe des ehrenamtlichen Justiziars übt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Arnd Steinmeyer, Lüneburg aus. Er wird unterstützt vom Spezialisten für Soldatenrecht, RA Klaus Lübke, Berlin.
Die Interessen der Reserveoffiziere vertritt Herr Dipl. Bauingenieur (FH) Heinz Klages, Oberstleutnant der Reserve aus Steinalben bei Pirmasens. Klages ist als Leiter eines Kreisverbindungskommandos noch aktiv.
Unsere Ende 2019 pensionierten Spitzenbeamten, THW-Präsident Albrecht Broemme und MDg Wolfgang Müller, ehemaliger Ltd. Beamter im Amt des Wehrbeauftragten, arbeiten weiterhin im Vorstand mit und bleiben somit der OSVS verbunden.
Wenn auch die Auslandseinsätze der Bundeswehr nach dem Fall und Abzug aus Afghanistan 2021 sowie dem Russland-Ukraine-Angriff 2023 massiv zurückgingen, wirken Einsatzunfälle, durch Verwundung, Traumatisierung und Tod noch lange Jahre fort. Schwerstversehrte Soldaten, trauernde Hinterbliebene und schlecht versorgte Ehepartner und Kinder bleiben zurück.
Die soziale Absicherung dieser Einsatzveteranen und ihrer Familienmitglieder muss ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein. Nicht umsonst hat der Deutsche Bundestag bei seinem Beschuss am 25. April 2024, alljährlich einen Veteranentag einzurichten, eine entbürokratisierte und verbesserte soziale Versorgung angemahnt.
Die soziale Absicherung dieser versehrten Soldaten und Hinterbliebenen muss der Bundeswehr, aber auch der gesamten Gesellschaft ein vorrangiges Anliegen sein.
Zwar sind die finanzielle Versorgung, die medizinische Betreuung und die soziale Fürsorge seit Jahren entscheidend verbessert, dennoch bleiben zahlreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Sorgen, die nur über freiwillige Hilfen, so durch die OSVS, gemindert werden können.
Bei persönlichen (beruflich, gesundheitlich, familiär) Folgen aus Inlandseinsätzen sind vor allem ehrenamtliche Helfer in einer schwierigen Situation. Hier helfen wir neuerdings finanziell, beratend, juristisch und begleitend. Entsprechende Kontakte bestehen auch zum Bundesvorsitzenden der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG).
Seit Sommer 2020 unterstützen wir in gleicher Weise einsatzverunfallte Feuerwehrmänner und -frauen sowie Helfer des THW und in den Katastrophenschutzeinheiten. Diese Hilfefälle erfordern rund 40 Prozent unseres organisatorischen und budgetären Engagements.
Seit Herbst 2020: Hilfe plus!
Wir kümmern uns jetzt auch um Angehörige der Feuerwehren (AdFw) und des Technischen Hilfswerks (THW) sowie Helfer im Katastrophenschutz (KatS).
Die Fakten
- Gründungsjahr: 2007
- Schirmherr: Dr. jur. Hans-Peter Friedrich, MdB, Ehemaliger Vizepräsident des Deutschen Bundestages (Vom 13. Juni 2018 bis zum 26. Oktober 2021)
- Kapitalerträge/Zuwendungen (Spenden) p.a.: rd. 60 000,-- bis 70 000,-- €
- Bisher unterstützte Fälle: rund 500 (+ 1 500 Angehörige); durchschnittlich werden pro Jahr 40 Fälle betreut.
- Finanzierung durch Spenden, Zustiftungen, Erbschaften sowie Benefizveranstaltungen, wie Konzerte, Vortragsveranstaltungen und sportliche Ereignisse, Kapitalerträge und IHRE persönliche Spende!
Wen möchten wir ansprechen?
Unter den Opfern, denen wir durch Betreuung, Zuwendung, Beratung und finanzielle Hilfen zur Verbesserung ihrer Lebensumstände helfen wollen, sind
- Soldaten, die nach Amputationen Zuschüsse erhalten
- Soldaten, bei denen die Kosten für alternative Heilbehandlungen übernommen werden
- THW-und Katastrophenschutzhelfer, die nach In- und Auslandseinsätzen durch Geldzuwendungen entlastet oder, so erforderlich, zusätzlich rechtlich beraten werden,
- Familienangehörige/Hinterbliebene, die nach dem Tod des Hauptverdieners in wirtschaftliche Not geraten,
- Soldaten und Helfer, die nach zivilen Großschadenslagen (Fw, THW etc.) unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden (medizinisch und wirtschaftlich),
- unsere Schützlinge, für die wir Fachanwälte (Beamten-, Soldaten-, Sozial- und Versorgungsrecht) zu ihrer Vertretung vermitteln und das Mandat bezahlen,
- Betroffene, denen mit neuen Behandlungsmethoden wie Sport- und Tiertherapien (insbes.Pferde, Begleit- u. Therapiehunde) geholfen werden kann erhalten einen Zuschuss.
Tony Ewert wurde im
Juni 2003 bei einem Anschlag auf die Bundeswehr in Kabul schwer verwundet.
Er verlor ein Bein und ein Auge. Tony Ewert hat sein Schicksal gemeistert; er arbeitet jetzt in der Bundeswehrverwaltung.
Betroffenen Menschen, wie Tony Ewert, hilft die Stiftung und er selbst unterstützt aktiv die Ideen der Stiftung.
Die staatlichen Leistungen reichen aber nicht immer aus, um alle Bedürfnisse des Verletzten oder im Todesfall der Hinterbliebenen abzudecken. Häuser und Wohnungen müssen behindertengerecht umgebaut werden, Autos umgerüstet oder hinterbliebenen Kindern eine teure Ausbildung bezahlt werden. Für die Umrüstung von Wohnung und Auto sieht die Versorgung zwar Zahlungen vor, jedoch reichen die Föderhöchstbeiträge oftmals nicht aus.
Hier hilft die Stiftung sachkundig und schnellstmöglich - ohne die Vorlage von Formularen - (im Durchschnitt 14 Tage!).
Unsere Maxime seit 15 Jahren: Unbürokratisch und ohne Verwaltungskosten zu helfen - gerade in der „Grauzone“ staatlicher Möglichkeiten – war in den letzten Jahren erfolgreich.
So die Unterstützung von Kindern, deren Väter in Afghanistan gefallen sind und deren Eltern zwar ein Paar aber kein Ehepaar waren. Die minimalen Versorgungsansprüche werden durch Stiftungsgelder aufgebessert.
Besonders ist uns wichtig, dass wir persönlichen Kontakt zu „unseren Schützlingen“ haben. Dies erfolgt postalisch, telefonisch und durch Besuche und Begegnungen.
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